wfi – Wohlfühlimmobilien

Ihre Hausverwaltung

in Berlin und Brandenburg

Hausverwaltung

Wir verwalten Wohn- und Gewerbeeinheiten und betreuen im Rahmen der Verwaltertätigkeit Wohnungseigentümer- gemeinschaften, Kapitalanleger, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und Fondsgesellschaften.

Egal ob vermietetes, selbst genutztes oder gemeinschaftliches Eigentum: Mit Wohlfühlimmobilien erhalten Sie eine professionelle Hausverwaltung für Ihre Immobilie. Wir legen besonderen Wert darauf, dass Sie als Eigentümer oder ggf. Ihre Mieter zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner erreichen, der sich sofort um die Anliegen und Wünsche kümmert.

 

Mietverwaltung

Wer in eine Immobilie investiert, möchte den Wert des Investments sicherstellen. Hierfür sind eine professionelle Verwaltung und eine kontinuierliche, solvente und zufriedene Mieterstruktur von unbedingter Notwendigkeit. Durch unsere Erfahrung sind wir für Sie der geeignete Partner rund um die Verwaltung Ihrer Liegenschaft. Im Vordergrund steht dabei stets die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen als Grundstückseigentümer.

WEG-Verwaltung

Wir bieten ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft eine gewissenhafte WEG-Verwaltung, welche sich um alle Belange Ihres gemeinschaftlichen Eigentums kümmert. Im Vordergrund steht dabei stets die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit der Eigentümergemeinschaft. Durch unsere Erfahrung sind wir für Sie der geeignete Partner in Sachen WEG-Verwaltung. Die allgemeinen Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus den §§ 24, 27 und 28 WEG, der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Zu unseren wesentlichen Aufgaben der WEG Verwaltung gehören insbesondere:

• die Wohnungseigentümerversammlung einzuberufen;

• die Beschlüsse der Gemeinschaft durchzuführen;

• die Niederschriften über die Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung sowie die richterlichen Entscheidungen nach § 43 WEG ordnungsgemäß aufzubewahren;

• jeweils rechtzeitig einen Wirtschaftsplan aufzustellen und nach Ablauf des Wirtschaftsjahres (gleich Kalenderjahr) die Jahresabrechnung zu fertigen und beides der Gemeinschaft zur Beschlussfassung vorzulegen;

• die für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen selbständig zu treffen, soweit es sich um laufende Reparaturen und Instandsetzungen handelt;

• in dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderliche Maßnahmen nach eigenem Ermessen durchzuführen;

• die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung erforderlichen Maßnahmen größeren Umfanges so vorzubereiten, dass die Gemeinschaft die notwendigen Beschlüsse über die Durchführung der Maßnahmen fassen kann;

• die Auswahl der Versicherer zu treffen; Verträge zu kündigen und neu abzuschließen;

• über die Art und Weise der Nutzung der gemeinschaftlichen Gebäudeteile (Hofbenutzung usw.) zu entscheiden, falls keine Vereinbarung vorliegt und ein Beschluss mit der in der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Mehrheit durch die Gemeinschaft nicht zustande kommt

• eine ordnungsmäßige Geldanlage des Verwaltungsvermögens, insbesondere der Instandhaltungsrückstellung sicherzustellen;

• im Namen und für Rechnung der WEGem und gegen sie gegenüber Dritten, Privatpersonen, Behörden sowie einzelnen Wohnungseigentümern der Gemeinschaft alle Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die für die ordentliche Verwaltung erforderlich sind, vorzunehmen.

• alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen;

• Willenserklärungen und Zustellungen entgegenzunehmen, soweit sie an alle Wohnungseigentümer in dieser Eigenschaft gerichtet sind;

• Maßnahmen zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind;

• die Gemeinschaft gerichtlich (sowohl im Aktiv- wie auch im Passivprozess) und außergerichtlich auch im eigenen Namen in Angelegenheiten der laufenden Verwaltung zu vertreten und in diesem Zusammenhang bestehende Ansprüche durchzusetzen;

Gern unterbreiten wir Ihnen ein Vertragsangebot zur Verwaltung.

wfi – Wohlfühlimmobilien
Karl-Marx-Str. 163
12529 Schönefeld OT Großziethen

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